Mittwoch, 15. Februar 2012

5.3. 19.30 h Arche-Mitglieder-Jahreshauptversammlung

In unserer Gemeindeordnung heißt es: „Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal jährlich abzuhalten. Jede Mitgliederversammlung gilt als ordnungsgemäß einberufen, wenn sie unter Bezeichnung des Gegenstandes der Beschlussfassung durch eine schriftliche Einladung jedem Mitglied bekanntgegeben und dabei eine Frist von mindestens zwei Wochen bis zum Tage der Versammlung eingehalten wurde. Als frist- und formgerechte Einladung gilt auch die rechtzeitige Veröffentlichung im Gemeindebrief und die Hinterlegung der Einladung in den entsprechenden Mitgliederbriefkästen im Gebäude der ARCHE. Der Termin 2012: 5. März. Anträge der Mitglieder und der Jugendvollversammlung müssen spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Gemeindeleiter zugegangen sein. Die Anträge bedürfen der Schriftform. Traditionell erwarten uns in der ersten Mitgliederversammlung des neuen Jahres der Jahresbericht über das alte Jahr und die Finanzberichte. Bitte bringt auch wieder kleine Beilagen für ein Büfett mit. Vieles wurde in den vergangenen Jahren gemeinsam erreicht. Nun gilt es, sich neue Ziele zu setzen. Dazu gehört die Anstellung von Thorsten Mohr. Ab 1. April wird er mit einer ¼ Stelle als Jugendpastor vor allem im Jugendbereich der Gemeinde mitarbeiten.

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